| GGG aktuell |
Ulrich Thünken:
Schulzeitverkürzung bis zum AbiturWas können Gesamtschulen dazu beitragen? |
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und den GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen ist das Thema Schulzeitverkürzung bis zum Abitur, das bereits kurz nach der Wiedervereinigung durch die veränderte Lage in den neuen Bundesländern bundesweit diskutiert worden ist, in Nordrhein-Westfalen erneut zu einem bildungspolitischen Thema geworden. Es hat seinen Niederschlag in der Koalitionsvereinbarung und in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Clement gefunden. Andere westliche Bundesländer haben ähnliche Entscheidungen getroffen. In vier östlichen Bundesländern wird das Abitur generell nach 12 Jahren vergeben.
In der öffentlichen Diskussion über die Ankündigungen im Koalitionsvertrag und in der Regierungserklärung wurde bisher bis auf ganz wenige Ausnahmen ausschließlich thematisiert, wie die Schulzeit bis zum Abitur im Gymnasium verkürzt werden kann. Dabei zeichnen sich drei Möglichkeiten ab, zu denen bereits konkrete Rechtsänderungen vorgesehen sind:
Nicht mehr in der Debatte ist eine generelle Kürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf 12 Jahre und die in einigen anderen Bundesländern erprobte Einrichtung von Klassen ab Klasse 5 mit dem Ziel, das Abitur nach 12 Jahren abzulegen. In der Öffentlichkeit werden insbesondere die Folgen für die Entwicklung der Gymnasien, nicht aber von Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen diskutiert.
Die neuen bildungspolitischen Aussagen in Nordrhein-Westfalen stehen im Zusammenhang mit dem bereits seit längerer Zeit diskutierten und angesichts des internationalen Vergleichs drängender werdenden Frage, ob insgesamt die Schul- und Studienzeit in Deutschland zu lang sei und der Eintritt in den Beruf zu spät liege. Auch das allgemein akzeptierte Ziel des lebenslangen Lernens unterstützt Überlegungen zur Verkürzung der Schulzeit. Wenn berufliche Weiterqualifizierungen im höheren Lebensalter oder weitere Studien an Hochschulen auch nach längerer Berufspraxis zum allgemeinen Standard gehören sollen, stellt sich die Frage, ob die Erstausbildung und die dahin führenden schulischen Schritte nicht verkürzt werden können.
Wenn man diese Probleme ernst nimmt, greift die gegenwärtige Diskussion um eine Verkürzung der Schulzeit recht kurz. Erfahrungen aus anderen Ländern legen die Diskussion über weitere Fragen nahe:
In der öffentlichen Diskussion der letzten Jahre ist völlig außen vor geblieben, dass die Gesamtschule durch den Verzicht auf die Nichtversetzung in den Klassen 5 bis 9 einen deutlich früheren Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 ermöglicht als das Gymnasium. Zwar wiederholen mit Zustimmung der Eltern Schülerinnen und Schüler auch in der Sekundarstufe I der Gesamtschulen einzelne Jahrgänge oder bleiben nach Klasse 9 sitzen, dies trifft aber vor allem Schülerinnen und Schüler am unteren Leistungsrand und nur selten diejenigen, die die Qualifikation für die Oberstufe erwerben. Allein dieser Effekt dürfte im Hinblick auf die Schulzeitverkürzung eines ganzen Jahrganges größer sein als des Abiturs nach 12 Jahren für wenige.
Die für Gymnasien wie Gesamtschulen vorgesehene Lösung, neue Klassen ab 7 oder 9 mit dem Ziel des Überspringens der Klasse 11 zu bilden, werden für Gesamtschulen nur bedingt praktisch umsetzbar sein. Auch wenn man bereit ist, auf ein Ziel der Gesamtschule, unterschiedlichen Schülerinnen und Schülern mindestens teilweise gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen, zu verzichten, wird sich diese Organisationsform in Gesamtschulen kaum real umzusetzen lassen:
Das individuelle Überspringen einer Klasse in der Sekundarstufe I ist bisher schon in der AO SI vorgesehen, wird aber recht selten praktiziert. Es ist denkbar, dass Schulen, die ein verstärktes Augenmerk auf diese Möglichkeit richten, Schülerinnen und Schüler identifizieren, denen ein solches Überspringen zugetraut und auch empfohlen werden kann. Erfahrungsgemäß akzeptieren Eltern aus bildungsferneren Schichten solche Ratschläge sogar eher als Elternhäuser, die neben der Schule auch andere Bildungsmöglichkeiten für ihre Kinder sehr ernst nehmen (Musikschule u.Ä.). Jahrgänge, die sich für ein Überspringen eignen, könnten der 6. oder 8. Jahrgang sein.
Die systematische Vorbereitung von kleinen Schülergruppen auf ein Überspringen des Jahrgangs 11 dürfte für Gesamtschulen die günstigste Möglichkeit sein, sich an der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur zu beteiligen. Im Lauf des Jahrgangs 9 können für das Überspringen der 11 geeignete Jugendliche identifiziert werden Diesen Schülerinnen und Schülern können über den Unterricht hinausgehende zusätzliche Angebote von ca. 2 bis 4 Wochenstunden angeboten werden. Diese Zusatzkurse können auf die dann nach der Klasse 10 erforderliche Kurswahl für den Einstieg in die Klasse 12 vorbereiten, die noch fehlende Methodenkompetenz bereitstellen und die Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsstruktur und Lebensplanung so stärken, dass sie die Möglichkeit einer Schulzeitverkürzung tatsächlich annehmen. Begünstigend kommt bei diesem Schritt hinzu, dass die kleine Schülergruppe (drei bis maximal 7 Teilnehmer) nicht den angestammten Klassenverband in 10 verliert, und damit kein Risiko der Neuorientierung für ein Jahr eingeht. Sie würden zu einem Zeitpunkt in den Jahrgang 12 wechseln, der für alle einen Neuanfang bedeutet.
Unabhängig davon, welche Möglichkeiten sich in der einzelnen Gesamtschule als realisierbar erwiesen, sollten sich Gesamtschulen an der Diskussion beteiligen und ihre Erfahrungen mit der individuellen Förderung einer heterogenen Schülerschaft einbringen.
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